1. Geltungsbereich
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge, die zwischen snø, Gregory Plüss (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") geschlossen werden.
1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.3 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Webentwicklung, Softwareentwicklung und UI-/UX-Design gemäss den in einem separaten Angebot oder einer Auftragsbestätigung festgelegten Spezifikationen.
2.2 Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem vom Auftragnehmer erstellten Angebot, der Auftragsbestätigung, diesen AGB sowie etwaigen ergänzenden schriftlichen Vereinbarungen der Vertragsparteien.
2.3 Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform und können eine Anpassung der Vergütung und der Liefer- bzw. Leistungsfristen nach sich ziehen.
3. Vertragsschluss
3.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
3.2 Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder mit Beginn der Leistungserbringung zustande.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Unterlagen, Informationen und Materialien (z.B. Texte, Bilder, Grafiken, Logos, Videos) rechtzeitig zur Verfügung und gewährleistet deren rechtliche Unbedenklichkeit.
4.2 Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner, der für die Koordination des Projekts verantwortlich ist und befugt ist, verbindliche Entscheidungen zu treffen.
4.3 Der Auftraggeber prüft und testet Zwischenergebnisse und fertiggestellte Leistungen unverzüglich und teilt etwaige Änderungswünsche oder Mängel dem Auftragnehmer unverzüglich mit.
4.4 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistungserbringung bis zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht auszusetzen. Hierdurch entstehende Verzögerungen und Mehrkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
5.1 Die Vergütung des Auftragnehmers erfolgt auf Basis der im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer (MWST).
5.2 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, stellt der Auftragnehmer seine Leistungen wie folgt in Rechnung:
30% der vereinbarten Vergütung bei Auftragserteilung
40% der vereinbarten Vergütung nach Fertigstellung und Präsentation des ersten funktionsfähigen Prototyps
30% der vereinbarten Vergütung nach Abnahme und Übergabe des Projekts
5.3 Rechnungen sind innerhalb von 20 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
5.4 Bei umfangreichen Projekten mit einer Laufzeit von mehr als drei Monaten ist der Auftragnehmer berechtigt, monatliche Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Leistungen zu verlangen.
5.5 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. gemäss Art. 104 OR zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
6. Termine und Fristen
6.1 Liefer- und Leistungstermine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
6.2 Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich informieren, wenn absehbar ist, dass vereinbarte Termine nicht eingehalten werden können.
6.3 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die dem Auftragnehmer die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen), hat der Auftragnehmer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten.
7. Abnahme
7.1 Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen wird der Auftragnehmer den Auftraggeber zur Abnahme auffordern.
7.2 Der Auftraggeber hat die erbrachten Leistungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung durch den Auftragnehmer, zu prüfen und abzunehmen, sofern die Leistungen im Wesentlichen vertragsgemäss erbracht wurden.
7.3 Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn
der Auftraggeber die Abnahme ausdrücklich erklärt,
der Auftraggeber die erbrachten Leistungen produktiv nutzt,
der Auftraggeber innerhalb der 14-Tages-Frist keine wesentlichen Mängel schriftlich rügt oder
der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb einer vom Auftragnehmer gesetzten angemessenen Nachfrist vornimmt.
8. Gewährleistung und Haftung
8.1 Der Auftragnehmer gewährleistet, dass seine Leistungen frei von Mängeln sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder erheblich mindern.
8.2 Der Auftraggeber hat etwaige Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Gemäss Art. 201 OR hat die Prüfung und Mängelrüge so rasch zu erfolgen, als es nach dem üblichen Geschäftsgange tunlich ist.
8.3 Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht auf Nachbesserung. Erst wenn die Nachbesserung fehlschlägt, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) verlangen.
8.4 Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
8.5 Die Haftung des Auftragnehmers ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, sofern dem Auftragnehmer kein Vorsatz zur Last fällt.
8.6 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei zwingenden gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
8.7 Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit der vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte (Texte, Bilder, Videos, etc.). Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung von Schutzrechten durch vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte resultieren.
9. Nutzungsrechte und Urheberrecht
9.1 Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den erbrachten Leistungen ein, soweit dies für den vertraglich vereinbarten Zweck erforderlich ist.
9.2 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, verbleiben alle weitergehenden Rechte, insbesondere das Recht zur Bearbeitung, Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung, beim Auftragnehmer.
9.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, auf den erstellten Webseiten und in sonstigen Arbeitsergebnissen einen Hinweis auf seine Urheberschaft zu platzieren, sofern dies mit dem Auftraggeber nicht anders vereinbart wurde.
9.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die für den Auftraggeber erstellten Arbeiten als Referenz zu nennen und in sein Portfolio aufzunehmen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
10. Geheimhaltung und Datenschutz
10.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstige vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.
10.2 Der Auftragnehmer verarbeitet die vom Auftraggeber übermittelten personenbezogenen Daten ausschliesslich zur Erfüllung des Vertrages und unter Beachtung der geltenden schweizerischen Datenschutzbestimmungen, insbesondere des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG).
11. Kündigung
11.1 Sofern ein Dauerschuldverhältnis vereinbart wurde, kann dieses von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde.
11.2 Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
11.3 Bei vorzeitiger Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung der bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
12.2 Es gilt das Recht der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
12.4 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
Stand: 07.09.2023
snø
Gregory Plüss
Herzogenmühlestrasse 134
CH-8051 Zürich
E-Mail: info@gregorypluess.ch